Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen, damit diese fachgerecht recycelt werden können.
Zu Elektro-Altgeräten gehören unter anderem auch LED-Lampen und alle Gasentladungslampen – vereinfacht ausgedrückt – alle elektrischen und elektronischen Gegenstände, die Strom benötigen, erzeugen, übertragen oder messen.
Gasentladungslampen umfassen Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen (Steck- und Schraubsockel), Hochdruck-Entladungslampen (Hochdruck-Natriumdampflampen, Quecksilberdampflampen und Metallhalogendampflampen), sowie Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit Schraubsockel).
Ausgenommen sind von dieser Regelung Glüh- und Halogenlampen, die über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie können ausgediente LED-Lampen und Gasentladungslampen an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lightcycle.de.
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Zu Elektro-Altgeräten gehören unter anderem auch Leuchten und Lampen – vereinfacht ausgedrückt – alle elektrischen und elektronischen Gegenstände, die Strom benötigen, erzeugen, übertragen oder messen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vom Konsumenten getrennt zur Entsorgung abgegeben werden.
Das Symbol für getrennt zu erfassende Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar:
Sie können Elektro-Altgeräte bei Ihren kommunalen Sammelstellen abgeben. Details erfahren Sie bei Ihren kommunalen Behörden oder unter www.lightcycle.de.
In unserem Einzelhandelsgeschäft können Elektroaltgeräte bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos abgegeben werden.
Die Rücknahme von Altgeräten mit einer Kantenlänge von max. 25 cm erfolgt kostenlos auch ohne Neukauf.